Die drei Stufen des Rentenmodells
Stufe 1:
Sockelrente
Die Sockelrente ist eine solidarische Volksversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner.

Sie gewährleistet für alle Anspruchsberechtigten im Rentenalter eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie.

Die Einbeziehung aller Einwohnerinnen und Einwohner und aller Einkünfte in die soziale Sicherung stärkt den sozialen Ausgleich und
ist die Basis einer solidarischen Gesellschaft.
Stufe 2:
Arbeitnehmer-Pflichtversicherung
Die Arbeitnehmer-Pflichtversicherung ist beitragsorientiert. Wesentliche Prinzipien und Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten.

Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen, d.h. die Höhe und Dauer der Beiträge entscheiden über die spätere Rentenhöhe.

Die Stufe 2 garantiert gemeinsam mit der Stufe 1, dass auch weiterhin die Ansprüche aus Erwerbs- und Familienarbeit ein gutes Leben im Alter sichern.
Stufe 3:
Betriebliche und private Vorsorge
Die betriebliche und private Altersvorsorge ergänzen die beiden vorhergehenden Stufen. Die Stufe 3 muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden.

Alle drei Stufen zusammen sichern zukünftig, dass bei veränderten Erwerbsbiografien eine Lebensstandardsicherung im Alter gewährleistet ist.
Die Broschüre
"Solidarisch und gerecht. Das Rentenmodell der katholischen Verbände" ist bei den beteiligten Verbänden zu beziehen s. Kontakt.